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AGB der Tapisa Schweizer AG geltend für die Verlegerei sowie für den Handel

Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Basis für alle unsere Verträge.
 

Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind nicht anwendbar, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.
 

Mit der Ausstellung der Auftragsbestätigung anerkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baukeramik Schweizer AG und deren vorbehaltlosen Umsetzung.
 

Preise

  • Die Preisangaben in der Ausstellung und auf Offerten der Tapisa Schweizer AG sind freibleibend. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten und kommt sofort zum tragen.
  • Die Preise sind gültig ab Lager Tapisa Schweizer AG im Gwatt.
  • Transportkosten sind netto und nicht rabattberechtigt.

Mehrwertsteuer

  • Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.

Bestellungen

  • Bestellungen können schriftlich wie auch mündlich erfolgen.
  • Nach Eingang der Werksbestätigung erfolgt eine Auftragsbestätigung an den Kunden mit Angaben des vorgesehenen Liefertermins.
  • Ohne Rückmeldung des Kunden innert 24 Stunden nach Ausstellung der Auftragsbestätigung gilt diese stillschweigend als rechtsgültig und kann nicht mehr widerrufen werden.
  • Bei Kleinmengen unter 10m2 wird ein Pauschalzuschlag von CHF 50.- per Position verrechnet.
  • Bestellungen werden nach 30 Tagen Lagerhaltung bei der Tapisa Schweizer AG dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Lieferbedingungen

  • Die Transporte werden ohne speziellen Vermerk mit Hebebühne ausgeführt.
  • Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort.
  • Mit dem Auslieferungsdatum (Lieferscheindatum) gehen Nutzen und Gefahr des Materials auf den Kunden über.
  • Transporte mit Bahn und Post erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
  • Die Zufahrt für grosse LKWs muss gewährleistet sein. Die Verantwortung trägt der Empfänger. Sollten die Umstände nicht unseren Vorgaben entsprechen, werden dem Empfänger anfallende Zusatzkosten weiterverrechnet.
  • Unsere auf den Auftragsbestätigungen vermerkten Transportpreise beziehen sich auf regionale Gebiete.
  • Preise für überregionale oder Berggebiete erhalten Sie auf Anfrage.
  • Auf Voranmeldung führen wir auch Transporte mit einem Kranwagen aus (max. 30m-Kran). Die Kosten dafür werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden pro Kranzug CHF 20.- verrechnet.
  • Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.B. Lagerung von Ware) gehen zu Lasten des Kunden.

Lieferfristen

  • Die angegebenen Lieferfristen sind lediglich Richtwerte, d.h. sie begründen keine verbindliche Verpflichtung der Tapisa Schweizer AG.
  • Das Lagermaterial ist in der Regel sofort verfügbar.

Zahlungen

  • Die Fakturen der Tapisa Schweizer AG sind zahlbar innert 14 Tagen netto.
  • Das Ende der Zahlungsfrist gilt als vereinbarter Verfallstag. Ab 31 Tagen wird zusätzlich ein Verzugszins von 5% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- in Rechnung gestellt.
  • Das Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Tapisa Schweizer AG.
  • Eigenmächtige Abänderungen des Kunden von bereits ausgestellten Rechnungen kann nur mit Einwilligung der Geschäftsleitung anerkannt werden.
  • Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
  • Die Tapisa Schweizer AG behält sich das Recht vor, Geschäftskunden auf deren Kreditwürdigkeit zu überprüfen und bei Bedarf die Zahlungsmodalitäten anzupassen.

Verpackungen

  • Verpackungsmaterialien werden separat in der Rechnung aufgeführt.
  • Europaletten werden mit CHF 20.- in Rechnung gestellt und bei Rückgabe mit CHF 15.- gutgeschrieben. Diese Verrechnung der Europaletten entfällt bei sofortiger Rückgabe.

Retourwaren

  • Es wird nur Lagermaterial in sauberer Originalverpackung zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern die gleiche Charge im Lager noch vorhanden ist.
  • Es wird ein Einschlag von 20% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.-erhoben.
  • Bindemittel, Zuschlagsstoffe sowie Hilfsmittel werden nicht zurückgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Rücknahme besteht nicht.
  • Sonder- und Restposten werden nicht zurückgenommen.

SIA-Normen

  • Sofern nichts Anderes vereinbart, gelten die gültigen SIA-Normen sowie die Herstellernormen DIN.

Farbdifferenzen

  • Es kann nicht garantiert werden, dass Muster, Lieferung und Nachlieferungen die gleiche Farbtonalität aufweist, vor allem bei unseren Naturprodukten wie Parkett, Kork, etc.

Warenkontrolle und Mängelrüge

  • Mängelrügen müssen innert 5 Arbeitstagen nach Annahme des Materials schriftlich an die Tapisa Schweizer AG erfolgen.
  • Das Material ist vor der Verlegung zu prüfen. Mängelrügen für bereits verlegtes Material werden nicht anerkannt.
  • Werden die Fristen für Mängelrügen nicht eingehalten, so gilt das Material als akzeptiert und einwandfrei.
  • Es sind die Verlege-Empfehlungen der entsprechenden Hersteller zu beachten.
  • Für unsachgerechtes und nicht dem neusten Stand der Technik verarbeitetes Material, das zu Mängel und Beanstandungen am Material führt, wird keine Haftung übernommen und ist nicht beanstandungsberechtigt. Für allenfalls daraus entstehende Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

Reinigung

  • Grundlage ist unsere Reinigungsempfehlung.
  • Für eigene oder unsachgemässe Reinigungen von Parkett, Kork, etc. wird keine Garantie übernommen.

Gerichtsstand

  • Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit der Tapisa Schweizer AG befindet sich in Thun.
  • Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Datenschutz

Wir handeln im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung. Wir verpflichten uns mit den vorliegenden AGB, sämtliche Informationen, welche wir im Rahmen des Vertrags mit Ihnen von Ihnen erhalten oder anderweitig erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit wahren wir auch über die Vertragsbeendigung hinaus.
Allgemeinen Datenschutzerklärung


 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tapisa Schweizer AG ersetzt alle vorgängigen Dokumente.